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Leistungsphasen

Wir haben die Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten hier aufgeführt und erläutern, aus welchen Komponenten diese bestehen:

Leistungsphase 1: Ermittlung der Grundlagen

Jedes Projekt beginnt mit der Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung. Dafür wird vom Architekten Einsicht in die Bauakte beantragt und sämtliche Informationen, welche das Bauvorhaben betreffen, zusammengetragen. Zu diesem Zeitpunkt können auch grobe Vorentwurfsskizzen erstellt und ein grober Kostenrahmen ermittelt werden.

Leistungsphase 2: Vorplanung

In der zweiten Phase erstellt der Architekt unter Berücksichtigung des Budgets mehrere Planskizzen und Vorschläge, die den Anforderungen und Wünschen des Bauherren entsprechen. Es wird gemeinsam ein Vorentwurf erstellt. Die Leistungsphasen 1 und 2 können vorab als Analyse- oder Machbarkeitsstudie in Form einer Bauvoranfrage beauftragt werden. Dies ist empfehlenswert, wenn für ein Grundstück noch kein Bebauungsplan festgesetzt wurde und die Genehmigungsfähigkeit des Projektes schwer vorhersehbar ist.

Mit der finalen Vorplanung ist es bereits möglich eine Kostenschätzung zu erstellen und auf Grundlage der Vorplanung einen Bauantrag einzureichen. Dies empfiehlt sich auch aus Kostengründen, um umfangreiche Planungsmaßnahmen zurückzuhalten, solange die Baugenehmigung gesichert vorliegt.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Mit der Fertigstellung des Vorentwurfes beginnt die Entwurfsplanung. In dieser Planungsphase werden technische Anforderungen festgelegt, welche unter anderem Statik, Brand-, Wärme- und ggf. Schallschutz betreffen. Zudem werden alle genehmigungsrelevanten Fragen geklärt und eine verbindliche Kostenberechnung für die zu erwartenden Bau- und Nebenkosten erstellt. Sind alle Abstimmungen abgeschlossen, werden die Bauantragspläne, sofern diese nicht bereits auf Grundlage der Vorplanung eingereicht wurden, fertiggestellt und als Eingabeplanung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Leistungsphase 4

Die fertiggestellten Bauantragspläne werden vom Bauherren und Architekten unterzeichnet. Erst jetzt kann der Architekt die Bauantragsplanung gemeinsam mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Nun müssen Sie sich ein wenig gedulden, bis die Antragsunterlagen geprüft sind. Die Wartezeit hängt ganz von der jeweiligen Baugenehmigungsbehörde ab und kann stark variieren.

Leistungsphase 5

Die Ausführungsplanung oder auch Werkplanung genannt, hat ein Alleinstellungsmerkmal, da Sie die Schnittstelle zwischen der Entwurfsplanung und der Bauausführung darstellt. In dieser Phase plant der Architekt in Abstimmung mit den Herstellerfirmen und Fachplanern die konkrete Umsetzung des Bauvorhabens. Die Ausführungsplanung ist im Vergleich zur Bauantragsplanung detaillierter und ausschließlich für die Bauphase bestimmt.

Leistungsphase 6-9

Die Leistungsphasen 6-9 dienen dazu, ein Projekt zu verwirklichen. In dieser Phase werden Ausschreibungen erstellt, Angebote angefordert und Firmen beauftragt.

Die Kerndisziplin des bauleitenden Architekten ist es Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle zu gewährleisten, die Koordination der einzelnen Gewerke, und vor allem das Bauvorhaben rechtzeitig fertigzustellen.

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